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Objekt des Monats: Das Blaulicht

Die Feuerwehren gehören zu den manchmal so genannten „Blaulichtorganisationen“. Damit werden die Behörden und Organisationen bezeichnet, die im Straßenverkehr ein blaues Blinklicht benutzen dürfen.

Blaulicht verleiht Sonderrechte – aber keine Superkräfte. Fahrten mit Sonderrechten verlangen viel Umsicht von allen Verkehrsteilnehmern. Niemand hat Nutzen von einer Feuerwehr, die wegen eines Unfalls nicht am Einsatzort ankommt.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

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